Zweiklassenarbeitsverwaltung manifestiert

DIE LINKE. KREISVERBAND HAMM, Alisan Sengül

Im Gegensatz zum Oberbürgermeister der Stadt Hamm hält DIE LINKE. in Hamm die Änderung des Grundgesetzes für falsch. Alisan Sengül, Sprecher des Kreisverbandes, erklärt hierzu: “Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften aus BA und Kommunen nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Anstatt die Arbeitsverwaltung so zu organisieren, dass sie mit dem Grundgesetz übereinstimmt, ist nunmehr das Grundgesetz an die politisch gewollte Realität angepasst worden. Es muss eine gemeinsame Anlaufstelle für alle erwerbslosen Menschen geben, um Hilfe aus einer Hand bekommen. Die Ausweitung der kommunalen Träger wird es für die betroffenen Menschen noch schwerer machen, das System zu durchblicken. Eine gute Betreuung und Beratung wird für die Langzeiterwerblosen in Hamm weiterhin Glücksspiel bleiben.

Da es zudem keine bundesweit einheitlichen Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit mehr gibt, wird sich die rechtliche Position der ALG II Bezieher deutlich verschlechtern. In diesem Zusammenhang fordert Sengül die öffentliche Bekanntmachung der internen Dienstanweisung des kommunalen Jobcenters in Hamm auf ihrer Webseite.

Sengül weiter:“ Zusammenfassend können wir fest stellen, dass mit den vorliegenden Gesetzentwürfen die Erwerbslosen weiterhin in zwei Klassen aufgeteilt werden; Armut und Stigmatisierung im Bereich Hartz IV noch mal ausgebaut wird. Sinn und Zweck von Hartz IV bleibt weiterhin Drangsalierung von Erwerbslosen und Disziplinierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben.“