CDU-Vorsitzender Hilwig liegt falsch!

Zum Artikel „Sorge vor Zersplitterung“ erklärt Vera Handel, Sprecherin des Kreisverbandes DIE LINKE Hamm: „Eine Behauptung wird nicht wahr, wenn man sie noch so oft wiederholt. Gerade die Zersplitterung und damit einhergehende Arbeitsunfähigkeit der Kommunalparlamente war es, die in der Verhandlung in Münster nicht belegt werden konnte. Somit wurde die undemokratische 2,5-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen vom Gericht richtigerweise kassiert. Ferner ist der Verweis auf die benötigte Stimmenzahl für einen Sitz im Rat unredlich und die behauptete Benachteiligung großer Fraktionen schlicht unwahr. Das hat mit der 2,5-Prozent-Klausel herzlich wenig zu tun.

Es ist im Sitzverteilungssystem für den Rat begründet und trifft alle Fraktionen gleichermaßen. Als Vorsitzender der CDU müsste Herr Hilwig dies wissen. In Wirklichkeit verdankt die CDU ihren 25. Sitz im Rat dem gleichen System, das auch den Rechtsextremisten ermöglicht mit 654 Stimmen einen Vertreter in den Rat zu entsenden.

Zur Erklärung: Die Sitzverteilung wird nämlich nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë vorgenommen. Bei diesem Verfahren wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze auf die abgegebenen Stimmen verteilt. In unserem Fall heißt das, dass jede Partei für ca. 1200 Stimmen einen Sitz im Rat erhält. Bei Brüchen wird nach den mathematischen Grundregeln gerundet. Das heißt vereinfacht, für 0 bis 600 Stimmen gibt es keinen Sitz, für 601 bis 1800 einen Sitz, von 1801 bis 3000 Stimmen zwei Sitze und so weiter. Diese Bandbreiten sind dem mathematischen Problem geschuldet rund 70.000 Stimmen auf 58 Ratssitze zu verteilen. Für die CDU kann man übrigens feststellen, dass sie bei insgesamt ca. 29.600 Stimmen, für 28.800 Stimmen 24 Sitze erhielt. Für die "übrig gebliebenen" rund 800 Stimmen erhielt sie dann den 25. Sitz. Neben der CDU und den Rechtsextremen wurden auch die Anteile von uns und Pro Hamm aufgerundet. Abgerundet wurde bei Grüne, FDP, Piraten und SPD.

Aber nochmal: Mit der 2,5 Prozent-Klausel hat dieser Umstand herzlich wenig zu tun. Diese Ungenauigkeit bei der Sitzverteilung bliebe auch mit ihr bestehen. Die CDU Vertreterinnen im Wahlprüfungsausschuss werden Herrn Hilwig das bestimmt gerne nochmal erklären. Insgesamt bleibt zum Kippen der 2,5-Prozent-Klausel festzuhalten: Das Urteil ist eine Klatsche für SPD, CDU und Grüne im Landtag, die nicht belegen konnten, wieso eine Einschränkung der politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen gerechtfertigt ist. Es zeugt von einem falschen Demokratieverständnis, dass in den Kommunen die Stimmen unter den Tisch fallen sollen, die nicht an die großen Parteien gehen. Die hanebüchenen Erklärungen des hiesigen CDU-Vorsitzenden unterstreichen dies.”