
Heizkosten: Ansprüche geltend machen!
DIE LINKE KV Hamm macht darauf aufmerksam, dass angesichts der explodierenden Heizkosten bald mehr Menschen als bislang einen Anspruch auf Hilfe gemäß SGB II haben könnten. Dies kann auch der Fall sein, wenn einmalige Nachzahlungen für Haushalte nicht stemmbar sind. Es empfliehlt sich, Ansprüche gegenüber dem Jobcenter zeitnah geltend zu machen.
Mehr Informationen finden sich hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-uebernahmeanspruch-auf.html.
„Die Pflegerin verdient 1.700 Euro netto im Monat und kommt damit einigermaßen über die Runden. Dann aber flattert im September die Nachzahlung ihres Energieversorgers ins Haus. 700 Euro werden auf einen Schlag im Oktober fällig. Was viele nicht wissen: Die Frau könnte damit nur für den Monat Oktober einen Anspruch auf 300 Euro an ergänzender Hilfe vom Jobcenter für die Heizkosten erwirken. „Sie muss aber den Antrag beim Jobcenter im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung stellen, danach ist es zu spät“, betont Harald Thomé, Berater beim Selbsthilfeverein Tacheles in Wuppertal.“
Da die Einkommensgrenzen und Antragstellung recht unübersichtlich ist, unterstützt DIE LINKE KV Hamm ausdrücklich den Antrag der DIE LINKE im Rat der Stadt Hamm: Die Stadt möge mit einer Infokampagne über die Hilfsmöglichkeiten aufklären.
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Durch diese Umgestaltungen ist die Geschäftsstelle für viele Menschen barrierefrei.
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