VI. In die Zukunft investieren
Seit Jahren werden notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur zurückgehalten. Dahinter stehen die Dogmen des Neoliberalismus – Kürzen, genannt »Sparen« und »Austerität«. Langfristige Ausgaben werden immer weniger über langfristige Finanzierung, also Kredite organisiert. Sie werden fälschlich als »Schulden« bezeichnet und von der Schuldenbremse ausgeschlossen. Länder und Kommunen haben zu wenig Einnahmen aus Steuern– es fehlen die Vermögenssteuer und eine Gemeindewirtschaftssteuer (vgl. Kapitel V »Ungleichheit ist unsozial«). Viele Kommunen sind strukturell überfordert. Sie müssen laufende Aufgaben zunehmend aus Kassenkrediten finanzieren, die eigentlich als kurzfristige Finanzierungshilfen gedacht sind.
Wenn die öffentliche Infrastruktur schlechter wird, betrifft das unmittelbar die Lebensqualität der Bevölkerung. Soziale Unterschiede schlagen stärker im Alltag durch. In der Versorgung der Bevölkerung sind große Lücken entstanden. Sozialer Wohnungsbau, Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Schienen – überall fehlt es an Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Statt Privatisierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften, die nach Markt und Profit wirtschaften, wollen wir Investitionen so gestalten, dass der Reichtum allen zugutekommt. Dabei müssen zuerst die Bereiche gestärkt werden, in denen für die Menschen dringender Bedarf besteht. Die Investitionen müssen die Lebensqualität der Menschen spürbar verbessern. Allein in der Bildung fehlen Investitionen in Gebäude, Technik und Personal in Höhe von 50 Milliarden Euro. Es fehlt an Personal und Investitionsmitteln in den Krankenhäusern. Es fehlt in allen großen Städten an bezahlbarem Wohnraum. Durch mehr öffentliche Investitionen auf kommunaler, Bundes- und Länderebene und durch eine gerechte Verteilung der Arbeit können Millionen neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit (30 bis 35 Stunden pro Woche) geschaffen werden. Wir werden jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Durch höhere Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen können diese Ausgaben mindestens zur Hälfte refinanziert werden.
Das Investitions- und Zukunftsprogramm zielt auf:
Gute Bildung: Wir schaffen mehr Personal, Inklusion, stocken das BaföG auf und sanieren Gebäude.
Bessere Ausstattung in der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Wir schaffen einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Förderprogramm für sozial gerechte Modernisierungen.
Wir finanzieren eine echte Energiewende, in der die fossilen, umweltschädlichen Energien durch regenerative ersetzt werden. Die großen Energiekonzerne wollen wir ablösen: saubere Energie in Bürgerhand.
Die üblichen Innovationsstrategien in Bereichen wie Energiemanagement und Logistik sind profitgetrieben. Wir wollen stattdessen in die gemeinwohl- und bedürfnisorientierte Entwicklung notwendiger Innovationen investieren.
Wir verbessern die Ausstattung des öffentlichen Nahverkehrs und führen ein Sozialticket ein.
Wir entlasten die Kommunen und stärken sie bei der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wir stärken regionale Wirtschaftskreisläufe, indem wir die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen fördern.
Wir fördern benachteiligte Regionen.
Wir schaffen Zugang zu schnellem Internet überall.
Wir investieren in Barrierefreiheit: im Verkehr, in öffentlichen Gebäuden und beim Wohnungsbau.
Wir schaffen mehr Lebensqualität vor Ort durch Mittel für Maßnahmen gegen Umgebungs-, Straßen-, Schienen-, und Fluglärm.
Wir stellen Innovationen und Digitalisierung in den Dienst des Öffentlichen. »Smart Cities« von links sind öffentlich, transparent und für alle zugänglich.
Wir wollen eine an den gesellschaftlichen Bedürfnissen orientierte Aufstockung des Personals im Öffentlichen Dienst fördern und durchsetzen.
Das Öffentliche und die Kommunen stärken: Privatisierungsstopp statt Schuldenbremse
Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt die Privatisierung wichtiger Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge ab. Der Widerstand gegen die Privatisierung von Krankenhäusern und Wasserversorgung war auch bei den Protesten gegen das Freihandelsabkommen TTIP für viele ein wichtiger Grund, auf die Straße zu gehen. Vielerorts haben sich in den letzten Jahren Initiativen für eine Re-Kommunalisierung der Wohnungs-, Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft oder gegen die Privatisierung von kommunalen oder landeseigenen Krankenhäusern gebildet. DIE LINKE steht an ihrer Seite und kämpft gegen Privatisierungen und für eine Stärkung des Öffentlichen durch Re-Kommunalisierung.
Denn: Privatisierung von Wasser, öffentlichem Wohnungsbestand, von Energieversorgung, Nahverkehr und Bildung zerstören die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und machen sie ungerechter. Privatisierungen wurden lange Zeit damit gerechtfertigt, dass sie die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger preiswerter und den Service besser machen. Nachweisbar ist das Gegenteil eingetreten. Privatisierung bedeutet, dass die Menschen mehr zahlen müssen: für Wassergebühren, den Eintritt im Schwimmbad, den Nahverkehr oder die Musikschule. Die Privatisierung befördert eine Parallelwelt der Reichen und Besserverdienenden, wer sich den Eintritt nicht leisten kann, bleibt außen vor. Wo öffentliches Eigentum verkauft wird, verschlechtert sich die Lebensqualität, besonders für Normal- und Geringverdienende.
Kürzungen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge und Privatisierungen werden häufig mit der Schuldenbremse begründet. Angeblich könnten »wir« uns das Öffentliche nicht mehr leisten, sonst würden wir unseren Kindern und Enkeln nur noch Schulden hinterlassen. Aber gerade im Interesse unserer Kinder und Enkel dürfen wir die Daseinsvorsorge nicht den Profitinteressen privater Unternehmen überlassen. Die Schuldenbremse und die »Schwarze Null« sind vor allem Hebel, um die Daseinsfürsorge kaputt zu sparen und neue Märkte für private Konzerne zu schaffen. Infrastruktur, die Generationen halten wird, kann auch im Vorgriff auf die nächsten Generationen finanziert werden. Kredite in diesem Sinne auszuschließen, ist unverantwortlich und wirtschaftlich unsinnig, noch dazu angesichts der aktuellen Zinsen. Investitionen des Staates in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur sind wichtige Investitionen in die Zukunft, die sich gerade auch für die nachfolgenden Generationen rechnen. Zu ihrer Finanzierung will DIE LINKE die Multi-Millionäre endlich durch höhere Steuern angemessen zur Finanzierung des Gemeinwohls heranziehen.
DIE LINKE setzt auf Privatisierungsstopp statt Schuldenbremse:
Die Schuldenbremse muss zurückgenommen werden. DIE LINKE setzt sich für eine entsprechende Veränderung des Grundgesetzes ein. Bis dahin muss der Vollzug der Schuldenbremse ausgesetzt werden. Wir wollen die Zwangsverwaltung kommunaler Haushalte abschaffen. Kommunen und Länder sollen die Möglichkeit haben, über kommunale bzw. landeseigene Unternehmen Kredite aufzunehmen, um die öffentliche Daseinsvorsorge gewährleisten zu können.
Grundlegende Bereiche der Daseinsvorsorge wie Gesundheitsversorgung, Wohnungen, Bildung, Jugendhilfe, Kultur, Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Fernverkehr, Kommunikationsinfrastruktur und Abfallentsorgung müssen in öffentlicher Hand organisiert sein. Wir werden uns daher an keiner Regierung beteiligen oder sie tolerieren, die öffentliche Daseinsvorsorge privatisiert.
Wir wollen, dass die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ebenso gestoppt wird wie alle Public-Private-Partnership-Projekte. Bis das durchgesetzt ist, müssen alle Privatisierungsvorhaben den Bürgerinnen und Bürgern zur direkten Abstimmung per Volksentscheid vorgelegt werden.
Wir wollen die Privatisierung der Autobahnen verhindern. Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen gehören in öffentliches Eigentum und sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Privatisierung der Infrastruktur soll lediglich renditeträchtige Anlagemöglichkeiten für die Finanzbranche schaffen, die von Autofahrerinnen und Autorfahrern bezahlt werden müssen. Leidtragende sind auch die Beschäftigten.
Privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge wollen wir re-kommunalisieren. Wir wollen dafür sorgen, dass der Bund den Kommunen Mittel für die Re-Kommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung zur Verfügung stellt. Dies kann über einen Re-Kommunalisierungsfonds geschehen. Unterstützung und rechtliche Beratung können durch eine Re-Kommunalisierungsagentur organisiert werden, damit nicht in jeder Kommune das Rad neu erfunden werden muss.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Partnerschaft zwischen Kommunen und Ländern in ÖÖP-Projekten zu (ÖÖP: öffentlich-öffentlichen Partnerschaften).
Privatisierte Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wollen wir in nicht-kommerzielle, öffentliche, gemeinnützige oder genossenschaftliche Trägerschaften überführen (vgl. IV Solidarische Gesundheitsversicherung).
DIE LINKE sieht das Öffentliche als zentralen Bestandteil der Demokratie. Der Reichtum einer Gesellschaft muss sich in einem öffentlichen Reichtum und in den Lebenschancen aller niederschlagen. Nur diese Art von Reichtum kommt allen zugute. Ohne ein leistungsfähiges öffentliches Eigentum – also kommunales, regionales, genossenschaftliches, gemeinwirtschaftliches oder staatliches Eigentum – kann eine Demokratie nicht funktionieren. DIE LINKE will das Öffentliche durch Investitionen stärken und zugleich sozial gerechter und demokratischer organisieren. Wir wollen ein neues Modell einer leistungsfähigen, demokratischen, öffentlichen, für alle zugänglichen und ökologisch zukunftsfähigen Daseinsvorsorge und Infrastruktur durchsetzen:
Öffentliche Dienste und Einrichtungen müssen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, wo sie wohnen, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Öffentliche Dienstleistungen müssen für jede und jeden erschwinglich und barrierefrei sein.
Nur öffentliche Unternehmen, zivilgesellschaftliche Non-Profit-Organisationen und öffentliches Eigentum bieten die Chance einer demokratischen Kontrolle und Mitbestimmung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte. Den öffentlichen Unternehmen müssen die Ziele des Wirtschaftens, die Orientierung an den Zielen guter Arbeit, Verringerung sozialer Ungleichheit, Partizipation, Klima- und Umweltschutz und ein klar definierter Handlungsrahmen durch die Parlamente vorgegeben werden.
Der Öffentliche Dienst und die öffentlichen Unternehmen müssen sich am gesellschaftlichen Bedarf orientieren. Unter anderem heißt das: Es darf kein Personalabbau stattfinden. Verwaltungen können ohne Stellenkürzungen reformiert werden, um auf veränderten Bedarf zu reagieren.
Öffentliches Eigentum und Bürgerbeteiligung gehören zusammen. Partizipation heißt nicht, mitreden zu dürfen, sondern Entscheidungen wirksam beeinflussen zu können.
DIE LINKE streitet dafür, dass Bürgerinnen und Bürger den Zweck öffentlicher Unternehmen mitbestimmen und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen kontrollieren können. Sie müssen an Entscheidungen und der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sein. Dazu bedarf es einer umfassenden Änderung des Gesellschaftsrechts.
Wir wollen, dass öffentliche Unternehmen und Einrichtungen transparent arbeiten und dass Verträge, die die öffentliche Verwaltung abschließt, offengelegt werden. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten müssen ausgeweitet werden.
DIE LINKE tritt dafür ein, dass das Personalvertretungsrecht uneingeschränkt für alle Menschen gilt, die für eine Dienststelle tätig sind.
Für Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, muss Transparenz und Mitbestimmung der Kommunalräte und Belegschaften sowie die Mitwirkung von Nutzergruppen gewährleistet sein. Aufsichtsratsmitglieder müssen an die Weisungen der entsendenden Gremien (Kommune, Betriebsrat etc.) gebunden sein, ihre Rechenschaftspflicht muss ausgeweitet und ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem entsendenden Gremium aufgehoben werden. Die Unternehmensinteressen dürfen keinen Vorrang vor der Gemeinwohlverpflichtung für die aus den Kommunen entsandten Aufsichtsratsmitglieder haben.
Öffentliche Dienstleistungen müssen einem hohen Umweltstandard gerecht werden. DIE LINKE will in die ökologische Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investieren (vgl. Kapitel XIII »Menschen und Natur vor Profite«).
Der Öffentliche Dienst muss Vorbild in Sachen guter Arbeit und Ausbildung sein (vgl. Kapitel I »Gute Arbeit«). Den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund wollen wir erhöhen, auch um dort, wo es den Bedarf gibt, die Mehrsprachigkeit in der Verwaltung zu gewährleisten. Die Beschäftigten in der Verwaltung, in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen müssen Einfluss auf deren Entwicklung nehmen können.
Lebensqualität und Demokratie in den Kommunen
In den Kreisen, Städten und Gemeinden entscheidet sich, wie es um Kinderbetreuung und Kultur, um Wohnen und Gesundheitsversorgung bestellt ist. In den Ballungsräumen verfestigt sich die soziale Spaltung. Die Entwicklung von einigen wenigen großen Städten auf der einen Seite und dem »ländlichen Raum« (der auch viele mittlere und Kleinstädte umfasst) driftet auseinander. Die neoliberale Politik, die die Reichen steuerlich entlastet und die Kommunen mit Aufgaben und Mehrkosten belastet, führt dazu, dass es in den Kommunen einen Rückstau an Investitionen von weit über 100 Milliarden Euro gibt. Schon jetzt sind viele Kommunen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen überschuldet und unter Zwangsverwaltung. Die Schuldenbremse wirkt sich verheerend auf die Lebensqualität von Menschen mit geringeren Einkommen und auf die kommunale Demokratie aus. Wenn im Stadt- oder Gemeinderat bisweilen nur noch über die Verwaltung des Mangels und vermeintlicher Sachzwänge entschieden wird, wird die Demokratie in der Kommune erstickt.
Kommunale Daseinsvorsorge muss sich am Bedarf und den Bedürfnissen der am stärksten Benachteiligten orientieren. Um gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen und Kommunen zu schaffen, wollen wir ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht der Kommunen auf Bundesebene, wenn Gesetzentwürfe und Verordnungen erarbeitet werden, die kommunal relevant sind. Kommunen sollen auch im Bund ein Selbstbefassungsrecht haben.
Wir wollen, dass Kommunen grundsätzlich über alle Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge und der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich entscheiden und die sich daraus ergebenden Aufgaben wahrnehmen können. Die Kommunen sind kein neoliberales Experimentierfeld.
Wir wollen einen Solidarpakt, der den am meisten benachteiligten Gemeinden zugutekommt und nicht mehr nach Himmelsrichtung verteilt.
Die Überschuldung der Kommunen ist wesentlich auf die Veränderungen im Steuerrecht der vergangenen Jahrzehnte zurückzuführen. Wir brauchen einen Altschuldenfonds unter Beteiligung von Bund und Ländern.
Gemeinden dürfen nicht für Aufgaben bezahlen müssen, die die Bundesregierung ihnen auferlegt, ohne ausreichende Finanzmittel dafür bereit zu stellen: Das Konnexitätsprinzips (»Wer bestellt, zahlt.«), muss umgesetzt werden. Wir wollen eine umfassende Gemeindefinanzreform, die die Selbständigkeit der Kommunen erhöht. Dafür soll die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden (vgl. Kapitel V »Ungleichheit ist unsozial«).
Die Kommunen in Deutschland haben durch die Klimakrise in der Zukunft große Aufgaben zu bewältigen. Die Klimafolgen wirken sich am direktesten bei den Menschen vor Ort aus. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass der Bund die Kommunen bei Bewältigung dieser Herausforderungen stärker unterstützt und gemeinsam mit den Kommunen verbindliche Rahmenbedingungen für Klimaschutzkonzepte schafft. Die Kommunen müssen bei der Energieversorgung vor Ort mehr und mehr auf erneuerbare Energien setzen. Der öffentliche Nahverkehr soll auf neue Antriebsmodelle umstellen. Hier haben kommunale Unternehmen und die örtliche Verwaltung eine Vorbildfunktion – nicht nur bei der Umrüstung, auch bei der Bereitstellung der Energie (z.B. Ladestationen). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss umgebaut oder durch eine neue Energiegesetzgebung abgelöst werden: Kommunen, Stadtwerke und Bürger-Energie-Genossenschaften sollen einen gleichberechtigten Zugang zum Ausbau der erneuerbaren Energien erhalten. Es braucht einheitliche Standards für Klimaschutzkonzepte auf Bundesebene, die sicherstellen, dass Kommunen bei der Bewältigung der Klimafolgenanpassung unterstützt werden und der Bund entsprechende finanzielle Mittel dafür bereitstellt.