0019/14 - Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat möge den Beschluss fassen, den Beziehern von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und den HeimbewohnerInnen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 100 Euro für Alleinstehende und 50 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.
Begründung:
Mündlich
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Marion Josten Dagmar Herbert
-stellvertretende Fraktionsvorsitzende- -Fraktionsgeschäftsführerin-
