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1046/19 Anfrage: Kosten von Schulbüchern

ASGI

Sehr geehrter Herr Burkert,

in der Stellungnahme 1240/18 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE “Kostenübernahme Schulbücher” hieß es mit Bezug auf die zur Revision zugelassene Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen: “Nach der Empfehlung beider Ministerien (Bund und Land) gilt es, die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.”

Diese erfolgte durch den 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Das Sozialgericht Köln verpflichtete kurz darauf mit Urteil vom 29. Mai 2019 (S 40 AS 352/19) das zuständige Jobcenter zur Übernahme des Eigenanteils an Kosten für Schulbücher einer Klägerin, im vorliegenden Fall in Höhe von 24 EUR. Das SG Düsseldorf entschied, dass die Eigenanteile für Schulbuchkosten in voller Höhe auf Zuschussbasis zu übernehmen sind (Beschluss v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER).

Daraus folgt, dass alle Schüler*innen, die SGB II - Leistungen beziehen und Zuzahlungen zu den Schulbüchern zu leisten haben, diesen Anspruch gegenüber dem Jobcenter geltend machen können.

Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen zur nächsten Sitzung des ASGI:

  1. Welche Konsequenzen leitet das Jobcenter Hamm aus den o. g. Gerichtsentscheidungen ab?
  2. Wurden bereits Maßnahmen im Sinne des Antrags 0687/18 umgesetzt und wenn ja, wann und welche?
  3. Wie weit rückwirkend können dementsprechende Kosten durch Schüler*innen geltend gemacht werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

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