Antrag auf Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe
Der Rat möge den Beschluss fassen,
den Beziehern von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und den HeimbewohnerInnen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 Euro für Alleinstehende und 40 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.
Begründung:
In den Regelsätzen nach SGB II oder SGB XII ist Weihnachten nicht vorgesehen. Eine Weihnachtsbeihilfe wäre ein Beitrag dazu, dass auch dieser Personenkreis und insbesondere die mitbetroffenen Kinder, Weihnachtsgeschenke erhalten können. In anderen Städten wurde in den vergangenen Jahren eine solche Unterstützung gewährt. Der Rat der Stadt Hamm kann damit auch ein deutliches Signal gegen die geplante Erhöhung der Regelsätze um lächerliche 5,00 € setzen. Die Zahlungen dienen indirekt auch den heimischen Klein- und mittelständischen Unternehmen, sowie dem lokalen Einzelhandel.
Basierend auf den Anträgen der Partei DIE LINKE. aus den Jahren 2008 und 2009, sowie der daraus resultierenden Berechnung der Verwaltung, dürfte das Gesamtvolumen ca. 1,6 Millionen Euro betragen.
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Alisan Sengül Marion Josten Roland Koslowski
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer
