Betreuungsgeld muss in der Kinderbetreuung bleiben
„Nachdem das Bundesverfassungsgericht das als „Herdprämie“ bezeichnete Betreuungsgeld gekippt hat, die Zuständigkeit nach Auffassung der Richter bei den Ländern und nicht beim Bund liegt, fordern wir das frei werdende Geld für den Kita-Ausbau zu nutzen. Dafür müssen die Kommunen sich einsetzen. Wir werden daher in den Rat eine Anfrage zum wachsenden Bedarf an Kitaplätzen stellen“, erklärt Alisan Sengül, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Hamm.
Sengül weiter: „Nach dem Urteil stellt sich erneut die Frage, wie ein Kinderbetreuungsangebot für alle Kinder sichergestellt werden kann. Voraussichtlich werden Neuanmeldungen auf die Kitas zu kommen. Die Kommunen sollten darum ein Interesse daran haben, dass die freiwerdenden Gelder in den Kitaausbau investiert werden.“
„Wir möchten daher wissen, wie viele Empfänger*innen von Betreuungsgeld gibt es aktuell in Hamm, wie die Auslastung der Kitas ist und wie die zu erwartenden zusätzlichen Platzbedarfe gedeckt werden können. Die Finanzierung des Bundes für den Kita Ausbau war in der Vergangenheit wiederholt als unzureichend kritisiert worden. Der Bund steht auf Grund des Konnexitätsprinzips aber in der Pflicht“, erläutert Sengül weiter.
„Wir begrüßen die Karlsruher Entscheidung ausdrücklich, denn das Betreuungsgeld fördert auf Kosten der Steuerzahler veraltete Rollenmodelle und verwehrt Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung. Gerade Kinder aus ärmeren Familien sind auf eine bestmögliche Förderung angewiesen“, so Sengül abschließend.
