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Grundsteuererhöhung zurücknehmen und sozial gerecht gestalten!

DIE LINKE erneuert ihre Kritik an der Grundsteuer in Hamm anlässlich der nun bekannt gewordenen Studie des Hauseigentümerverbands “Haus und Grund”. Die Stadt liegt demnach mit einem Hebesatz von 600 Prozent im oberen Drittel der deutschen Städte.

Alisan Sengül, Sprecher der LINKEN im Rat, erklärt:

“DIE LINKE fordert eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land. Dafür ist die Einführung einer Steuer auf Millionenvermögen unabdingbar. Die Kürzungsorgien und Verlagerungen immer neuer Aufgaben ohne gleichzeitige Gegenfinanzierung haben dazu geführt, dass Kommunen mit dem Rücken zur Wand stehen. In ihrer Not sehen sie sich gezwungen, unverhältnismäßig kommunale Steuern und Gebühren zu erhöhen. Damit geht die Belastung der Bevölkerung für eine eigentlich selbstverständliche Grundversorgung einher und letzten Endes auch eine Schwächung des Standorts für Gewerbetreibende.

Deswegen muss die Grundsteuer in Hamm grundsätzlich überarbeitet werden. Sie muss  sozial und ökologisch orientiert sowie gerecht sein. Um eine verfassungskonforme Veranlagung zu gewährleisten, müssten Grundstücke auf Basis des tatsächlichen Verkehrswertes besteuert werden. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE dafür ein, die Abwälzung der Grundsteuer auf die Betriebskosten von Mietwohnungen auszuschließen.

Wir haben im Rat der Stadt Hamm gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gestimmt und uns gegen die Gründung der SEG ausgesprochen. Insbesondere angesichts der enormen finanziellen Belastung für Mieter*innen, aber auch wegen der absehbaren Rechtsunsicherheit, war dies die richtige Entscheidung. Die Ratsmehrheit ist über diese Bedenken hinweg gegangen und hat alle Hammer Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten.

Deswegen ist es jetzt wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass nicht einkommensschwache Mieter*innen die Leidtragenden einer überfälligen Grundsteuerreform werden. Diese wird bis Ende 2019 notwendig, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr feststellte, da die bisherige Berechnungsgrundlage mit Einheitswerten der Grundstücke im Westen aus 1964 und im Osten aus 1935 nichts mit aktuellen Werten zu tun habe.”

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