Schulbuchkosten separat erstatten
Nicht unkommentiert lassen möchte der LINKE Ratsherr Roland Koslowski den Vorstoß von Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann im WA vom 20. Januar 2018, die Möglichkeit der Einführung eines Kontrollmechanismus bei der Auszahlung der 100-Euro-Pauschale für Lehr- und Lernmittel prüfen zu lassen. Zudem kündigte der OB an, dem Thema auch in der Landes- und Bundespolitik Nachdruck verleihen zu wollen.
Koslowski stellt klar: “Es gibt wohl kaum eine Gruppe, die so streng kontrolliert wird in Deutschland, wie die Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Hier weitere Überwachungsinstrumente einführen zu wollen, ist unverschämt und geht an den realen Problemen in diesem Land vorbei. Wenn Herr Hunsteger-Petermann schon in Berlin und Düsseldorf vorsprechen will, dann sollte er Druck machen für gut ausgestattete Steuerbehörden. Die Allgemeinheit wird jährlich durch fehlende Kontrollen um über 30 Milliarden Euro betrogen.”
Zudem weist der LINKE Ratsherr darauf hin, dass die Schulbedarfspauschale von 100 Euro ausdrücklich nicht für die Anschaffung von Schulbüchern und deren Begleithefte gedacht sei. Sie solle die gewöhnlichen Verbrauchsmaterialien decken. Koslowski erklärt: “Selbstverständlich besteht für die Verwendung dieser Pauschale genauso wenig eine Nachweispflicht, wie für die Verwendung des Kindergeldes. Der wiederholte Hinweis in diese Richtung kann nur als Pauschalverdacht gegen Menschen verstanden werden, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Herr Hunsteger-Petermann bedient hier ein Stereotyp, um von den wahren Verbrechern abzulenken - den Superreichen und internationalen Konzernen, die sich um eine gerechte Beteiligung an der Finanzierung unseres Gemeinwesens drücken. Das weise ich entschieden zurück!”
Weiter betont der LINKE Ratsherr: “Schulbücher müssten laut dem Urteil des Landessozialgerichts grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestritten werden. Da dieser jedoch die anfallenden Kosten bei weitem nicht deckt, stelle sich eine “planwidrige Regelungslücke” ein. Das heißt übersetzt: Das menschenwürdige Existenzminimum ist durch den derzeit geltenden Regelbedarf nicht gedeckt. Daher ist es zwingend notwendig, die Schulbuchkosten separat zu erstatten.”

