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Sorge vor Zersplitterung - Sperrklausel

„Eine der Klägerinnen gegen die Sperrklausel in Höhe von 2,5 Prozent vor dem Landesverfassungsgerichtshof war der Landesverband NRW der Partei DIE LINKE. Auch im Rat der Stadt Hamm haben wir gegen die undemokratische Sperrklausel gestimmt und darauf hingewiesen, dass in dieser Angelegenheit ohnehin die Gerichtsbarkeit entscheiden wird und nicht das Parlament“, erklärt Roland Koslowski, Fraktionsgeschäftsführer.

„Herr Hilwig allerdings irrt gleich zweifach: Zum einen, indem er behauptet, die Verfassungsrichter wären den Argumenten der Befürworter nicht gefolgt. Sie sind es – die Befürworter konnten allerdings nicht ein Beispiel in NRW aufzeigen, in dem die Handlungsfähigkeit eines Rates nicht gegeben ist. Zum anderen ist es unzutreffend, dass die Sperrklausel für die Bezirksvertretungen durch das Gericht aufgehoben wurde. Der Vorsitzende der Hammer CDU sollte zukünftig Gerichtsurteile zunächst lesen, bevor er sie öffentlich falsch kommentiert“, so Koslowski weiter.„Wir begrüßen ausdrücklich die nun vorliegende Gerichtsentscheidung, denn auch ohne Sperrklausel sind die Räte in NRW arbeitsfähig. Das wird am Beispiel der Stadt Hamm mehr als deutlich, denn nie zuvor war die Machtfülle der Koalition aus SPD/CDU größer als heute. Der gescheiterte Vorstoß zur Einführung einer Sperrklausel bei den Kommunalwahlen zeugt allerdings von einer tiefgreifenden Demokratiekrise der Antragsteller. Auf weitere undemokratische Initiativen sollte Herr Hilwig verzichten und sich stattdessen intensiv mit dem Begriff Demokratie beschäftigen“, erläutert Koslowski abschließend.

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