0461/16 - Anfrage Schülerfahrtkosten / Busticket
Sehr geehrter Herr Lindemann,
pünktlich zum Beginn des neues Schuljahres erreichte uns die Mitteilung eines Gymnasiasten (Name und Anschrift hier bekannt), dem eine Busfahrkarte zum Erreichen seines Schulstandortes verwehrt wurde. Der betroffene Schüler besucht das Beisenkamp Gymnasium und wohnt in Bockum - Hövel.
Im abgelaufenen Schuljahr wurde das Busticket durch die Stadt finanziert, aktuell wurde die Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt. Die Entfernung zur Schule beträgt ca. 7 km. Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit dem Hinweis, der Schüler könne ja eine andere Schule besuchen, die sich in der Nähe befände (Gallilei Gymnasium).
Drei Mitschülern, die ebenfalls aus Bockum - Hövel das Beisenkamp Gymnasium besuchen, erhielten hingegen einen positiven Bescheid.
Wir sind nun mehr als überrascht von der Vorgehensweise der Verwaltung und bitten daher um die Beantwortung der nachstehende Fragen:
Wie erklärt die Verwaltung den beschriebenen Sachverhalt?
Ist die Fahrtkostenübernahme abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung?
Gibt es eine Budgettierung?
Ist die Verwaltung Willens und in der Lage, diesen willkürlichen Bescheid zu korrigieren und in welchem Zeitfenster kann das geschehen?
Wenn ja, wer refinanziert der Familie die bisher entstandenen Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Marion Josten Dagmar Herbert
Schulausschuss Fraktionsgeschäftsführerin
