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0462/16 - Notbevorratung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

„Es ist merkwürdig genug, dass die Bundesregierung ihrer Untertanenschar gerade jetzt wieder das Anlegen von Notvorräten anrät. Wollen sie uns auf Kriege vorbereiten, die sie demnächst loszutreten gedenken?


 „Kommen“ die Russen jetzt doch noch – der Alptraum aller Bürger in den 70ern und 80ern? Will die Polizei wegen „terroristischen“ Schießereien irgendwo tagelange Ausgangssperren für ganze Städte verhängen? Oder liegt dem doch nur die Angst vor Stromausfall und Cyberattacken zugrunde? Fakt ist, dass besagter Notvorrat auch Geld kostet – Geld, das nicht jeder und jede hat. Will die Regierungen diesen als Sonderleistung für Hartz IV-Betroffene finanzieren. Oder handhaben die Behörden das Ganze ähnlich wie mit Besuchen bei Freunden und Verwandten: „Ihr habt ein Menschenrecht auf soziale Teilhabe, aber wie ihr euch das leisten könnt, ist eure Sache!“? Vielleicht betrachtet es die Bundesregierung auch als sinnvolle Selektionsmaßnahme, wenn eine bestimmte Personengruppe den Katastrophenfall nicht überlebt…?“

Soweit ein Zitat aus dem „Magazin für Kultur und Rebellion“, 24.8.16, (Holger Platte) Auch wenn wir mit dem Zitat nicht voll inhaltlich übereinstimmen, werden hier doch Fragen gestellt, die auch für viele Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Hamm wichtig sind.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1.) Auf welchen Gesamtbetrag schätzt die Verwaltung die Ausgaben für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Notbevorratung? (bezogen auf einen vier Personen Haushalt)

2.) Werden diese Kosten bei Hartz-IV-Betroffenen (inklusive Grundsicherungsbezieher*innen nach dem SGB XII) von den Leistungsträgern übernommen?

3.) Geld für z. B. Schutzmasken, Atemschutz, Schutzhelm sind im Hartz IV Regelsatz nicht vorgesehen. Müssen Leistungsbezieher*innen das separat beantragen oder erfolgt eine Pauschalfinanzierung durch das Jobcenter?

4.) In welchen Zeitabständen muss die Notbevorratung ausgetauscht werden?

5.) Wie sieht die entsprechende Notbevorratung in stationären Einrichtungen aus und sind die Aufwendungen in den (Tages)Pflegesätzen bereits enthalten?

Mit freundlichen Grüßen

FdR

Roland Koslowski                       Dagmar Herbert
Mitglied des Rates                      Fraktionsgeschäftsführerin

 

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