0494/13 - Wahlbenachrichtigungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
einige NRW Kommunen sollen im Zuge der Bundestagswahl 2013 die Wahlbenachrichtigungen durch private Dienstleister versandt haben.
Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei allerdings um ein hoheitliches Recht, dass nicht übertragen werden kann.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachstehenden Frage:
1. Auf welchem Wege wurden in der Stadt Hamm die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2013 versandt. Durch die Verwaltung oder durch externe private Dienstleister?
Falls die Vergabe an private Dienstleister erfolgt ist, bitten wir zusätzlich folgende Fragen zu beantworten:
2. Wurden schon bei vorherigen Wahlen externe Dienstleister beauftragt? Ggf. welche?
3. Auf welcher Entscheidungsgrundlage erfolgte die Vergabe an den externen Dienstleister?
4. Welche personenbezogenen Daten wurden auf welchem Weg ausgetauscht?
5. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen die Benachrichtigung von Wähler_Innen nicht erfolgte?
6. Wenn ja, in wie vielen Fällen haben Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Beantwortung bitte aufgeschlüsselt nach Wahlbezirken.
7. Seit wann wusste die Stadt von solchen Fällen?
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Alisan Sengül Dagmar Herbert
-Fraktionsvorsitzender- -Fraktionsgeschäftsführerin-
