0618/17 - Mobile Tagespflege
Sehr geehrte Frau Schwienhorst,
ein Tagesordnungspunkt der kommenden Ausschusssitzung wird sich voraussichtlich mit der Thematik „Prüfauftrag: Errichtung von 24-Stunden-Kitas“ befassen. Wesentlicher Bestandteil dürfte dabei – aus Sicht der Verwaltung - die Finanzierungsfrage sein. Am 01.06.2017 war der lokalen Presse zu entnehmen, dass mobile Tagesmütter mit einem Stundensatz von 5,00 € – in Worten: fünf - vergütet werden. Darin enthalten sind die anfallenden Fahrtkosten.
Wir bitten daher um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Ist es zutreffend, dass die Verwaltung mobile Tagesmütter mit dem genannten Stundensatz vergütet?
- Falls ja, gilt hier nicht die gesetzliche Mindestlohnregelung?
- Trifft es zu, dass Fahrtkosten und Fahrtzeiten nicht gesondert erstattet werden?
- Hält die Verwaltung einen derartigen Stundensatz für angemessen?
- Trifft es weiterhin zu, dass für den Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr keinerlei Vergütung gezahlt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Koslowski Hazal Topuz
Mitglied KJHA Fraktionsmitarbeiterin
