0973/19 Fridays for Future
Sehr geehrte Vorsitzende,
der Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Hamm möge folgendes beschließen:
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Hamm begrüßen das umweltpolitische Engagement der Jugendbewegung „Fridays For Future“ sowohl in Hamm, als auch in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch europa- und weltweit.
Begründung:
Die Grundzüge des Jugendhilferechts besagen:
- „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 SGB XIII)
- „Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB XIII).
- „Jugendhilfe soll dazu beitragen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB XIII).
- „Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB XIII).
- Wer die Grundzüge des Jugendhilferechts ernst nimmt, hat die Jugend bei ihrem berechtigten Anliegen auf „Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt“ mit Fridays For Future zu unterstützen.
