132/15 - Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Um dieses selbstbestimmte Leben führen zu können, wird im Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung, festgehalten:
„ …die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften um unter anderem ....
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern.“.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.) Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WFBM)
o Wie viele Werkstätten gibt es in Hamm?
o Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?
o Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?
o Was für ein Entgelt bekommen die Menschen mit Behinderung im Durchschnitt?
· Welche Produkte stellen die Werkstätten her, welche Dienstleistungen bieten sie an?
· Welche dieser von Werkstätten hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen werden von der Kommune benötigt?
· Welche Werkstätten wurden von Verwaltung mit welchen Aufträgen bedacht?
· Welche Werkstätten haben sich bei der Stadt um Aufträge beworben?
· Wird der NRW- Runderlass vom 22.3.2011 zur bevorzugten Vergabe an Werkstätten angewandt?
· Hat die Stadt die Möglichkeit, bei Werkstätten das Tariftreue- und Vergabegesetz anzuwenden?
2.) Integrationsbetriebe und Betriebe mit Integrationsabteilungen
o Welche Integrationsbetriebe oder Betriebe mit Integrationsabteilungen gibt es in unserer Stadt.
o Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?
o Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?
o Wird Tariflohn gezahlt, wird der Mindestlohn bezahlt?
· Welche Produkte stellen die Integrationsbetriebe oder Betriebe mit Integrationsabteilungen her, welche Dienstleistungen bieten sie an?
· Welche dieser von Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen werden von unserer Stadt benötigt?
· Welche Integrationsunternehmen und Unternehmen mit Integrationsabteilungen wurden durch die Verwaltung mit Aufträgen bedacht?
· Welche Integrationsunternehmen oder Unternehmen mit Integrationsabteilungen haben sich bei der Stadt um Aufträge beworben?
· Hat die Verwaltung die Möglichkeit, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW bei Integrationsbetrieben und Betrieben mit Integrationsabteilungen anzuwenden?
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Alisan Sengül Dagmar Herbert
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführerin
