133/15 - Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Um dieses selbstbestimmte Leben führen zu können, wird im Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung, festgehalten.
So heißt es z.B. im Artikel 27 der UN-BRK:
„ die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften um unter anderem ....
g) Menschen mit Behinderungen im Öffentlichen Sektor zu beschäftigen.“
In diesem Zusammenhang stellen wir die nachstehenden Fragen:
1.) Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte arbeiten bei der Stadt?
2.) Wie hoch ist bei der Stadt die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Beschäftigten?
3.) Wurden von der Stadt schwerbehinderte Menschen eingestellt und wenn, in welchem Umfang?
4.) Wurden von der Stadt schwerbehinderte Menschen, die vorher in Werkstätten gearbeitet haben, eingestellt und wenn, in welchem Umfang?
5.) Gibt es einen internen Stellenmarkt für Beschäftigte, die sich eine Schwerbehinderung im Laufe ihrer Tätigkeit erworben haben? Werden in diesem Stellenmarkt auch die der Stadt gehörenden Unternehmungen und Beteiligungen einbezogen?
6.) Welche unterstützenden Angebote gibt es durch den Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung? Wie ist die Infrastruktur innerhalb der Verwaltung für Menschen mit Behinderung (Behindertentoiletten, barrierefreier und ergonomischer Arbeitsplatz usw.)?
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Alisan Sengül Dagmar Herbert
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführerin
