Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Hamm möge den Beschluss verfassen, den Beziehern von Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und Heimbewohnerinnen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 Euro für Alleinstehende und 40 Euro für jede weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.
Begründung:
In den Regelsätzen nach SGB II oder SGB XII ist Weihnachten nicht vorgesehen. Eine Weihnachtsbeihilfe wäre ein Beitrag dazu, dass auch dieser Personenkreis und insbesondere die mitbetroffenen Kinder, Weihnachtsgeschenke erhalten können. In anderen Städten wurde in den vergangenen Jahren eine solche Unterstützung gewährt.
Basierend auf den Anträgen unserer Fraktion aus den vergangenen Jahren, sowie der daraus resultierenden Berechnung der Verwaltung, dürfte das Gesamtvolumen unter 2 Millionen Euro liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Alisan Sengül Roland Koslowski
Fraktionsvorsitzender FdR
