LINKE: Wieder greift die Stadt den Bürgern tiefer in die Tasche!
„Hat die Stadt jetzt die Lizenz zur Abzocke der Bürger*innen? Die Instandhaltung von öffentlichen Straßen und Verkehrswegen gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte daher grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden. Stattdessen greift die Stadt den Bürger*innen immer tiefer in die Tasche!“, ärgert sich Joachim Grünheidt, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, über die geplante Erhöhung der Beiträge in der Straßenbaubeitragssatzung.
Dass dies als Haushaltssanierungsmaßnahme im Rahmen des Stärkungspaktes geschieht, findet Grünheidt ein Unding. Er weist darauf hin, dass die Stadt bis 2012 die Anlieger von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gar nicht an den Kosten beteiligt hat. Mit den Stimmen der CDU, FDP und der SPD wurde dann ein 20%iger Beitrag eingeführt. „Wir reden hier über 4-5 stellige Beträge – das kann man nicht mal eben so aus der Portokasse bezahlen! Nehmen wir mal die Hammer Straße in Bockum-Hövel, die aufwendig saniert werden soll. Wenn die Hammer Straße vor über 10 Jahren, als sie auch schon in einem katastrophalen Zustand gewesen ist, saniert worden wäre, hätte es gar keine Anliegerbeiträge gegeben. Die Hammer Straße ist eine Landesstraße. Zwei Kreisverkehre sind geplant. Das wird richtig teuer! Und zwar nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern, denen dadurch eine Mieterhöhung droht“, weist Grünheidt auf die finanziellen Folgen für die Bürger*innen hin.
Jetzt sollen die oben genannten Anliegerbeiträge laut der Beschlussvorlage 1392/18 für alle Straßenbaumaßnahmen, deren Ausbaupläne ab dem 01.06.2018 beschlossen werden, bei Landesstraßen auf 30% und bei Kreisstraßen auf 40% erhöht werden.
„Die Maut auf Fernstraßen bewirkt, dass viele LKW auf lokale Anliegerstraßen ausweichen und diese beschädigen bzw. stark abnutzen. Ein dadurch erhöhter Reparaturaufwand darf nicht zu Lasten der durch den erhöhten Verkehrslärm ohnehin schon zusätzlich belasteten Anlieger gehen“, erklärt Grünheidt abschließend.
(Korrigierte Fassung)
