Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung – WA vom 06.03.2013
"Wie im WA zutreffend berichtet, haben wir als Fraktion in der Ratssitzung am 05.03.2013 der "Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hamm" nicht zugestimmt. Unsere Ablehnung basiert primär auf der Tatsache, dass in dieser Stadt Armut unter Strafe gestellt wird und zwar mit noch höheren Geldbußen als in der Vergangenheit (Paragraf 3, Absatz 2 der Neufassung)", erklärt Marion Josten, stellvertr. Fraktionsvorsitzende.
"In dieser Stadt leben Menschen, die so arm sind, dass sie täglich systematisch die Abfallbehälter und Papierkörbe nach verwertbarem, insbesondere nach Pfandgut durchsuchen. Diese Armut wird nicht nur weiterhin unter Strafe gestellt, die Geldbußen werden erhöht. Staatlich verordnete Armut auf der lokalen Ebene zusätzlich zu sanktionieren, ist für uns inakzeptabel.
Die in der Neufassung der Verordnung enthaltene Ausweitung des Glasverbotes ist ein weiteres Beispiel für das Versagen der Politik in dieser Stadt. (Glas)Verbote bekämpfen die Auswirkungen und ignorieren die Ursachen. Juristisch gegen Glasverbote vorzugehen ist allerdings reiner Selbstzweck, blendet die Ursachen aus und zeigt keinen Lösungsansatz", so Marion Josten abschließend.
