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Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster

Ratsfraktion Die Linke

„Wir begrüßen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Münster zu den falschen Berechnungsgrundlagen der Einheitslasten und deren Aufteilung zwischen Land und Kommunen. Damit wird die Praxis beendet, zu Lasten der Kommunen Gelder für den Landeshaushalt zu vereinnahmen“.  

„Das Urteil ist eine nachträgliche Niederlage für die Rüttgers-Regierung, aber auch für die SPD/Grüne Landesregierung, denn die Minderheitsregierung von Frau Kraft hatte es in der Hand, die Berechnungsmethode bei den Einheitslasten zu ändern. Unsere Faktion im Landtag hat das gefordert, eine Mehrheit dafür war vorhanden“, erklärt Alisan Sengül, Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Hamm.

„Wir haben als Ratsfraktion bereits im Mai 2010 den entsprechenden Antrag eingebracht, nach langem Zögern hat die Rathausmehrheit sich der Klage weiterer Kommunen angeschlossen, SPD und Grüne haben ihre Zustimmung verweigert. Während SPD/Grüne einer finanziellen kommunalen  Entlastung eine Absage erteilt haben, folgte wenig später das Stärkungspaktgesetz durch das die Kommunen zu Kürzungen gezwungen werden und alle Bürgerinnen und Bürger belastet werden. Es ist absurd, den NRW-Kommunen über die Falschberechnung der Einheitslasten erst zwei Milliarden vorenthalten zu wollen, und sich dann mit minimalen Hilfszahlungen im sogenannten Stärkungspakt zu brüsten “, so Sengül weiter und ergänzt „geradezu grotesk ist in diesem Zusammenhang die Klage insbesondere der SPD Revieroberbürgermeister über den Solizuschlag Ost“.

„Herr Kreuz als Kämmerer darf sich nun auf Minderausgaben freuen, die auch durch die konstruktive Politik unserer Fraktion auf den Weg gebracht worden ist“, erläutert Sengül abschließend.

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